Kreisgericht
Letzte Aktualisierung: 21.10.2010
Heino Bues
Beisitzer
- Majenfelde
- 23715 Bosau
- Telefon: 04527/ 336
Aufgaben:
Das Kreisgericht ahndet alle Formen unsportlichen Verhaltens von Mitgliedsvereinen oder deren Mitgliedern gegen die geschriebenen und ungeschriebenen Gesetze des Sports.
Die Zuständigkeit wird durch die Verbandsebene bestimmt, der die Vereine oder Mannschaften angehören.
Das Kreisgericht gibt den Mitgliedsvereinen oder deren Mitgliedern die Möglichkeit sich zu den Vergehen oder Verstößen in schriftlicher oder mündlicher Form innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu äußern.
Nach Abschluß der Ermittlungen entscheidet das Kreisgericht in schriftlicher oder nach mündlicher Verhandlung.







